Allgemeine Geschäftsbedingungen Kai Eberlein GmbH
1. Allgemeines
1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für unsere Lieferungen, Leistungen
und Planungen.
1.2 Unsere Angebote sind freibleibend. Liefer-, Leistungsverträge und alle
sonstigen Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden), ebenso
Erklärungen unserer Mitarbeiter werden erst durch unsere schriftliche
Bestätigung, für uns rechtsverbindlich.
1.3 Die durch Datenverarbeitungsanlage ausgedruckte Geschäftspost (z.B.
Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Gutschriften, Kontoauszüge,
Zahlungserinnerungen) sind auch ohne Unterschrift rechtsverbindlich.
1.4 Wir weisen unsere Kunden darauf hin, dass wir zu Geschäftszwecken ihre
personenbezogenen Daten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung
entsprechend den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten
und weitergeben.
2. Preise
2.1 Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils
gesetzlichen Höhe.
2.2 Falls bis zum Liefertag Änderungen der Preisgrundlage bei unseren
Lieferanten eintreten, behalten wir uns eine entsprechende Anpassung
unsere Preise vor.
2.3 Für Aufträge, für die keine Preise vereinbart sind, gelten unsere am Liefertag
gültigen Preise.
2.4 Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Mengen.
2.5 Teilleistungen und -lieferungen werden gesondert berechnet, soweit nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Unsere Rechnungen sind zahlbar sofort nach Erhalt innerhalb von 14 Tagen
ohne Abzug
3.2 Wechsel werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und – ebenso wie
Schecks- nur zahlungshalber und unter dem Vorbehalt unsere Annahme im Einzelfall entgegengenommen. Diskont- und sonstige Spesen sind vom
Kunden zu tragen und sofort zur Zahlung fällig.
3.3 Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Die
Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
3.4 Bei Zahlungsverzug, Nichteinlösung von Schecks oder Wechseln, bei
Zahlungseinstellung, bei Einleitung eines der Schuldenregelung dienenden
Verfahrens, bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder bei Vorliegen
von Umständen, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern
geeignet sind, werden unsere sämtlichen Forderungen – auch im Falle einer
Stundung – sofort fällig. Außerdem sind wir berechtigt, noch ausstehende
Lieferungen und Leistungen nur gegen bare Vorauszahlung auszuführen oder
nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und
Schadensersatz, statt der Leistung zu verlangen.
3.5 Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt sind.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1 Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt
(Vorbehaltsware). Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn
er seine gesamten Verbindlichkeiten (einschließlich etwaiger
Nebenforderungen) aus unseren Warenlieferungen getilgt hat.
4.2 Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder
verbunden, so tritt uns der Kunde das (Mit)-Eigentum an der dadurch
entstehenden Sache ab, und zwar im Verhältnis des Rechnungswertes
unserer Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwerteten
Waren.
4.3 Falls der Kunde in Zahlungsverzug gerät, sind wir berechtigt, die
Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und uns selbst oder durch
Bevollmächtigte den unmittelbaren Besitz an ihr zu verschaffen, ganz gleich,
wo sie sich befindet.
Der Kunde ist zur Herausgabe der Vorbehaltsware an uns, sowie dazu
verpflichtet, uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen
Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Das
Herausgabeverlangen gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Das Gleiche gilt für
Rücknahme der Vorbehaltsware.
5. Lieferung
5.1 Die Lieferung erfolgt ab unserem Lager bzw. Lager unserer Lieferanten und
Hersteller für Rechnung des Kunden unfrei, und zwar bei Bahnversand bis zur nächstgelegenen Bahnstation der Verwendungsstelle, bei Lastwagenversand
bis zur Verwendungsstelle, nicht abgeladen, vorausgesetzt, die
Verwendungsstelle ist auf Lastkraftfahrzeuge witterungsunabhängig
befahrbaren Straßen.
5.2 Versandweg, Beförderung und Verpackung bzw. sonstige Sicherungen sind
unserer Wahl überlassen. Die Transportgefahr trägt in allen Fällen der Kunde.
Wir sind berechtigt aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für
Rechnung des Kunden zu versichern.
5.3 Etwaige Beschädigungen und Verluste sind sofort beim Empfang der Ware
unter Geltendmachung der Ansprüche vom Frachtführer schriftlich
bescheinigen zu lassen.
6. Lieferzeit und Lieferungshindernisse
6.1 Lieferzeitangaben gelten nur annähernd. Lieferfristen beginnen mit dem
Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller
Ausführungseinzelheiten und aller sonstigen vom Kunden für die
ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages zu schaffenden
Voraussetzungen. Entsprechendes gilt für Liefertermine. Vorzeitige
Lieferungen und Teillieferungen sind zulässig. Als Liefertag gilt der Tag der
Absendung ab Lager bzw. Werk.
6.2 Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten (z. B. durch Verweigerung der
Annahme), so sind wir nach fruchtloser Nachfristsetzung berechtigt, die
erforderlichen Maßnahmen selbst zu treffen und die Ware zu liefern oder von
dem noch nicht erfüllten Teil des Liefer- und Leistungsvertrages
zurückzutreten. Unberührt hiervon bleibt unser Recht, Schadensersatz wegen
Pflichtverletzung bzw. Schadensersatz statt Leistung zu verlangen.
6.3 Bei Liefergegenständen, die wir nicht selbst herstellen, ist rechtzeitige und
richtige Selbstbelieferung vorbehalten, es sei denn die verspätete bzw.
Falsch- oder Nichtbelieferung ist durch uns zu vertreten.
6.4 Ereignisse höherer Gewalt verlängern die Lieferzeit und berechtigen uns, vom
Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen
Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen oder sonstige von uns nicht zu
vertretende unvorhergesehene Umstände gleich, die uns die Lieferung und
Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Dies gilt auch,
wenn die genannten Umstände während Verzuges oder bei einem
Unterlieferanten eintreten.
6.5 Die Überschreitung der Frist oder eines vereinbarten Termins gibt dem
Kunden das Recht, uns zur schriftlichen Erklärung binnen zwei Wochen
aufzufordern, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Nachfrist liefern wollen. Geben wir keine Erklärung ab, kann der Kunde vom
Vertrag zurücktreten, soweit die Erfüllung für ihn ohne Interesse ist.
6.6 Erfolgt die Abnahme nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, sind wir
berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden zu lagern oder zu
versenden; damit gilt die Ware als angenommen.
7. Rücknahme
7.1 Die Rücknahme von Material aus unseren Lieferungen ist grundsätzlich
ausgeschlossen.
8. Mängelansprüche
8.1 Der Liefergegenstand ist frei von Sachmängeln wenn er der
Produktbeschreibung oder – soweit keine Produktbeschreibung vorliegt – dem
jeweiligen Stand der Technik entspricht. Änderungen in der Konstruktion
und/oder Ausführung die weder die Funktionstüchtigkeit noch den Wert des
Liefergegenstandes beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und berechtigen
nicht zu einer Mängelrüge. Bei Mängeln, die den Wert und/oder die
Gebrauchstauglichkeit des gelieferten und eingebautem Gegenstandes nicht
oder nur unwesentlich beeinträchtigen, bestehen keine Mängelansprüche.
8.2 Garantien für die Beschaffenheit und Haltbarkeit des Liefergegenstandes
gelten vom Hersteller nur insoweit als übernommen, wenn er die Garantie
ausdrücklich und schriftlich als solche erklärt hat.
8.3 Mängelrügen sind unverzüglich zu erheben und sind ausgeschlossen, wenn
sie uns nicht innerhalb von 2 Wochen nach Empfang bzw. Montage
zugegangen sind. Mängel, die auch bei sorgfältigster Überprüfung innerhalb
dieser Frist nicht entdeckt werden konnten, sind uns unverzüglich aber 2
Wochen nach ihrer Entdeckung zu melden.
8.4 Ist der gelieferte und/oder montierte Gegenstand mit Mängeln behaftet oder
entspricht er nicht einer garantierten Beschaffenheit, werden wir den Mangel
nach unserer Wahl innerhalb angemessener Frist entweder durch
Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache beheben
(Nacherfüllung). Der Kunde hat uns oder unseren Bevollmächtigten dazu Zeit
und Gelegenheit zu geben. Geschieht dies nicht oder werden Veränderungen
oder Reparaturen eigenmächtig an dem bemängelten Gegenstand
vorgenommen, so sind wir von der Mängelhaftung befreit.
8.5 Schlägt die Nacherfüllung fehl oder erfolgt sie nicht innerhalb einer uns vom
Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist, kann der Kunde eine Minderung
oder Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
8.6 Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung (Ziffer 8.4)
oder Rückabwicklung nach Rücktritt vom Vertrag (Ziffer 8,5) erforderlichen
Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und
Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen,
weil der Liefergegenstand an einem schwer zugänglichen Standort installiert
wurde. Entsprechendes gilt, wenn der Liefergegenstand außerhalb des
Gebietes der Bundesrepublik Deutschland installiert wurde.
8.7 Die Verantwortung für einwandfreie Wasserbeschaffenheit obliegt dem
Kunden bzw. Betreiber.
8.8 Schäden, die durch falsche oder mangelhafte Behandlung, Bedienung oder
Wartung eintreten, begründen keine Mängelansprüche.
8.9 Für die Verjährung von Mängelansprüchen sind nachstehende Fristen
möglich:
– 5 Jahre Heizkessel, Speicher-Wassererwärmer, Flachheizkörper
(ausgenommen sind Regelgeräte, Armaturen, Elektroteile und -zubehör sowie
Brenner)
– 2 Jahre Regelgeräte, eingebaute Armaturen, Elektroteile und Zubehör,
soweit nicht das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt.
– 1 Jahr Ersatzteile
Die vorgenannten Fristen beginnen jeweils am Tage unserer
Lieferung/Leistung. Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
und bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch
uns, sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels gelten die
gesetzlichen Verjährungsfristen.
8.10 Unabhängig von den vorstehenden Verjährungsfristen ergibt sich die
Lebensdauer eines Verschleißteiles (z. B. Dichtungen) aus dessen Abnutzung
bei bestimmungsgemäßem Gebrauch (übliche Lebensdauer). Diese kann
deutlich kürzer sein als die in Ziffer 8.9 genannten Fristen. Sofern der
Austausch eines Verschleißteiles nach Ablauf seiner üblichen Lebensdauer
notwendig wird, begründet dies keine Mängelansprüche.
8.11 Für Schadenersatzansprüche gilt im Übrigen Ziffer 9. Weitergehende
Ansprüche des Kunden wegen Mängeln sind ausgeschlossen.
9. Kundendienstbedingungen
9.1 Es gelten die im Wartungsdienst-Vertrag festgelegten Bedingungen.
9.2 Mängelansprüche des Auftraggebers verjähren nach Ablauf von 12 Monaten,
beginnend mit der Abnahme. Die von uns erbrachten Serviceleistungen sind
unmittelbar nach der Fertigstellung abzunehmen. Unwesentliche Mängel, die
die Funktionstüchtigkeit und den Betrieb der Heizungsanlage nicht beeinträchtigen, sind im Abnahmeprotokoll festzuhalten und berechtigen den
Auftraggeber nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.
9.3 Der Auftraggeber hat uns einen festgestellten Mangel unverzüglich
anzuzeigen und uns innerhalb angemessener Frist die Gelegenheit zu geben,
den Mangel durch Nacherfüllung zu beheben. Geschieht dies nicht oder
werden Änderungen oder Reparaturen durch den Auftraggeber oder Dritten
ohne unsere vorherige Genehmigung vorgenommen, sind wir von der
Mängelhaftung befreit.
10. Haftung
10.1 Auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher oder
außervertraglicher Pflichten (z.B. wegen Verzug oder unerlaubter Handlung)
haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, wegen schuldhafter
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen arglistigen
Verschweigens eines Mangels.
10.2 Die vorstehenden Regelungen gelten in gleichem Umfang für unsere
Erfüllung- und Verrichtungsgehilfen.
10.3 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den
vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
11. Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung, sowie als ausschließlicher Gerichtsstand gilt Mannheim.
12. Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs-, Leistungs- und
Zahlungsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen
zwischen dem Kunden und uns unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die
Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Kai Eberlein GmbH
Sanitär- und Heiztechnik
Ort Mannheim
Stand 01.05.2026
